Wer sind wir?
 
 Was bedeutet "Au pair"?
 
 Au pair in Deutschland:
 Was kann die Familie
   erwarten?
  Was kann das Au pair
   erwarten?
 
 Für deutsche Gastfamilien:
 Ablauf der Vermittlung und   Honorar
 Rücktritt, Beendigung, Ersatz
 Tipps und Ratschläge
 
 Für Au pairs in Deutschland:
 Ablauf der Vermittlung und
   Honorar
 Umvermittlung
 Tipps und Ratschläge
 
 Au pair nach Frankreich,
   England oder Irland:
 Was kann die Familie
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 Was kann das Au pair
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 Ablauf der Vermittlung
  und Honorar
 Tipps und Ratschläge
 
 Kontakt
Au pair nach Frankreich, England oder Irland > Ablauf der Vermittlung und Honorar
 
 Ihre Vermittlung
Euroconnections erhebt keine Bearbeitungsgebühr, die Anmeldung bleibt kostenfrei. Nachdem wir Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bekommen haben, suchen wir nach einer geeigneten Gastfamilie für Sie. Wir rufen Sie an, um mit Ihnen über eine zukünftige Gastfamilie zu sprechen, und schicken Ihnen ein Profil der Familie sowie Fotos zu. Wenn es möglich ist, organisieren wir gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen. Wenn Sie mit dem Vorschlag einverstanden sind, nimmt die Gastfamilie telefonisch und per E-Mail Kontakt mit Ihnen auf. Sie sollten auf jeden Fall bereit und sprachlich in der Lage sein, mit der Familie zu telefonieren.

Nachdem Sie sich mit der Gastfamilie geeinigt haben, organisieren wir Ihre Anreise. Nach Ihrer Anreise bleiben wir mit Ihnen telefonisch in Kontakt und beraten Sie während der ganzen Dauer Ihres Aufenthaltes (Sprachkurs, Kontakt mit anderen Au pairs etc.). Für Au pairs in Paris werden regelmäßige Au Pair-Treffen organisiert. Bitte teilen Sie uns eventuelle Probleme mit Ihrer Gastfamilie unverzüglich mit.

 Vermittlungshonorar
Unser Vermittlungshonorar beträgt 160 € (inkl. MwSt) und schließt sowohl die Vermittlung als auch die Betreuung ein.
Es entstehen vor und nach der Vermittlung keine neuen Kosten, d.h. sowohl die Anmeldung als auch die eventuelle Umvermittlung in eine neue Familie sind kostenfrei.
Das Vermittlungshonorar wird erst nach erfolgreicher Vermittlung, d.h. nach Anfang des Au-pair-Aufenthaltes fällig.

 Ende der Beschäftigung / Vermittlung in eine andere Gastfamilie
Obwohl kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne besteht, ist das Au-pair-Verhältnis ein befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Am Anfang des Au-pair-Aufenthaltes wird zwischen der Agentur, der Familie und dem Au pair ein Vertrag geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

Falls es zu Problemen im Zusammenleben kommen sollte bzw. falls das Au pair oder die Familie das Verhältnis beenden möchten, beträgt die Kündigungsfrist 3 Wochen. In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au pair so lange bleibt, bis es eine andere Familie gefunden hat bzw. bis ein anderes Au pair die Stelle übernimmt, es sei denn, es gibt grobe Verstöße gegen die gegenseitigen Rechte und Pflichten oder andere Grundlagen des Zusammenlebens.

Sollte die Familie ihre Pflichten grob verletzen, so werden wir dem Au pair so schnell wie möglich eine Vermittlung in eine andere Familie anbieten. Diese Umvermittlung ist kostenlos.

Sollte das Au pair die Bedingungen eines Au-pair-Aufenthaltes nicht erfüllen, so behält sich die Agentur vor, die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Au pair zu beenden.

 Zu guter Letzt
Die Vermittlungsagentur Euroconnections steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite vor und während Ihres Aufenthaltes. Falls Sie Fragen bezüglich der Organisation der Reise, der Sprachkurse oder des Zusammenlebens mit Ihrer Gastfamilie haben, sind wir für Sie da!

Euroconnections übernimmt keine Haftung, weder für das Au pair noch gegenüber der Gastfamilie.