Wer sind wir?
 
 Was bedeutet "Au pair"?
 
 Au pair in Deutschland:
 Was kann die Familie
   erwarten?
  Was kann das Au pair
   erwarten?
 
 Für deutsche Gastfamilien:
 Ablauf der Vermittlung und   Honorar
 Rücktritt, Beendigung, Ersatz
 Tipps und Ratschläge
 
 Für Au pairs in Deutschland:
 Ablauf der Vermittlung und
   Honorar
 Umvermittlung
 Tipps und Ratschläge
 
 Au pair nach Frankreich,
   England oder Irland:
 Was kann die Familie
   erwarten?
 Was kann das Au pair
   erwarten?
 Ablauf der Vermittlung
  und Honorar
 Tipps und Ratschläge
 
 Kontakt
Für deutsche Gastfamilien > Ablauf der Vermittlung und Honorar
 
Euroconnections erhebt keine Grundgebühr.
Die Auswahl und Präsentation der Dossiers einzelner Kandidatinnen ist kostenfrei. Wir stellen der Gastfamilie eine oder mehrere Kandidatinnen vor, mit denen die Gastfamilie dann möglicherweise telefonisch Kontakt aufnehmen sollte.
Die Dossiers enthalten ein Bewerbungsschreiben und Zeugnisse, einen detailliert ausgefüllten Fragebogen des Au pairs, Fotos, Referenzen sowie ein medizinisches Zeugnis.

Nachdem sich die Familie und ihr zukünftiges Au pair geeinigt haben, organisiert Euroconnections mit beiden Seiten die Anreise des Au pairs.
Wir bereiten für Sie bei Bedarf (für Au pairs aus Nicht-EU-Ländern) alle notwendigen Unterlagen (Einladung, Vertrag) vor und senden sie der Kandidatin zu, damit sie bei der deutschen Botschaft ihres Herkunftslandes das Au-pair-Visum beantragen kann.
Die Wartezeit beträgt in der Regel zwischen 6 und 12 Wochen. Während dieser Zeit nehmen wir Kontakt zu der Ausländerbehörde und zum Arbeitsamt auf und halten Sie auf dem Laufenden.

Au pairs aus Nicht-EU-Staaten oder aus den Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn benötigen eine Arbeitserlaubnis. Sie kann maximal für ein Jahr und nur an Au pairs, die zwischen 18 und 24 Jahre alt sind, erteilt werden.

Erst nach der Ankunft des Au pairs kommt der Vermittlungsvertrag zustande, mit dessen Unterzeichnung das Vermittlungshonorar fällig wird.
Wir übernehmen die Behördengänge zur Ausländerbehörde und zum Arbeitsamt (für Berliner Familien!).
Wir beraten Sie gerne bei der Regelung praktischer Fragen (z.B. Auswahl einer Krankenversicherung, Sprachkurs für das Au pair, Kontakt zu anderen Au pairs...).
Wir stehen natürlich während des gesamten Aufenthaltes des Au pairs der Familie zur Verfügung, um eventuell auftauchende Fragen zu klären bzw. beide Seiten bei der Regelung praktischer Fragen zu unterstützen.


 
 Vermittlungshonorar
Kurzaufenthalte (1-3 Monate):
€ 225 (inkl. MwSt)
 
Aufenthalte 3-6 Monate:
€ 390 (inkl. MwSt)
 
Standardaufenthalte (6-12 Monate):
€ 535 (inkl. MwSt)
 
Abwicklung der Formalitäten für selbstgefundene Au-pair:
zwischen 50 und 75% der Vermittlungsgebühr je nach gewählter Option. Sprechen Sie uns gerne an.
 
Das Vermittlungshonorar wird mit erfolgreicher Vermittlung fällig, d.h. zu Beginn des Au-pair-Aufenthaltes.